Tierschutzverein VIP e.V. und Gnadenhof VIP
FIDOR BANK
IBAN: DE48 7002 2200 0020 2601 57
BIC: FDDODEMMXXX
PAYPAL: info@tierschutzverein-vip.de
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Die Zuwendung muss eindeutig als Spende, bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) reichen Sie den Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt ein.
Spenden über 200,- Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Einzelspender bekommen von uns nach Eingang ihrer Spende eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung – auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir nur Spenden-Bescheinigungen über 200,- Euro automatisch erstellen, um die Portokosten gering zu halten.
Bitte legen Sie zur Vorlage beim Finanzamt zu Ihrem Bankauszug auch unser Informationsblatt bei.
Siehe nachfolgenden Download.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift anzugeben.
|
|